Schleswig & Schlei
Schleswig
Kanzlei
24837 Schleswig
Schleswig-Holstein · Strafverteidigung
Bei Vorladung, Durchsuchung, Festnahme, Strafbefehl oder Anklage erhalten Sie eine klare erste Einordnung und eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
24/7 telefonisch erreichbarKostenfreie telefonische ErsteinschätzungVertraulich
Soforthilfe im Strafverfahren
Spontane Erklärungen lassen sich später oft nicht zurücknehmen. Eine belastbare Entscheidung braucht Kenntnis der Ermittlungsakte und einen klaren Plan.
04621 944 8680 →Vor Ort in Schleswig-Holstein
Die Standortangaben wurden aus dem aktuellen Verzeichnis auf strafverteidiger-chilcott.de übernommen. Wählen Sie den passenden Kontakt für Ihre Region.
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Ihre Situation
Der richtige erste Schritt hängt weniger vom Ortsnamen als vom Stand des Verfahrens ab.
Termin notieren, keine Aussage zur Sache machen und vor einer Reaktion Akteneinsicht veranlassen.
Ruhig bleiben, die Maßnahme nicht behindern, nichts freiwillig herausgeben und sofort anrufen.
Schweigen, einen Verteidiger verlangen und Angehörige über den Aufenthaltsort informieren lassen.
Fristen laufen. Schreiben und Umschlag sichern und die Unterlagen unverzüglich prüfen lassen.
Was jetzt zählt
Ein Strafverfahren wird nicht durch spontane Rechtfertigungen gelöst. Es braucht Informationen, Akteneinsicht und eine belastbare Strategie.
Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Eine vorbereitete Einlassung ist nach Akteneinsicht weiterhin möglich.
Erst die Ermittlungsakte zeigt, worauf der Verdacht tatsächlich beruht und welche Beweismittel vorliegen.
Einstellung, Freispruch, Begrenzung der Folgen oder Verhandlungslösung: Das Ziel bestimmt die nächsten Schritte.
Strafrecht
Vom ersten Anhörungsbogen bis zum Rechtsmittel – einschließlich beruflicher, wirtschaftlicher und persönlicher Nebenfolgen.
Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Raub, Nötigung und weitere Vorwürfe des Kernstrafrechts.
Diskrete Verteidigung in sensiblen Verfahren – von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bis zu digitalen Beweismitteln.
Verfahren nach BtMG und KCanG, Einfuhr, Handeltreiben, Plantagen-, Kurier- und Besitzfälle.
Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden mit Blick auf Schule, Ausbildung, Familie und Zukunft.
Unfallflucht, Trunkenheit, Drogen oder Medikamente im Verkehr und Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis.
Unternehmensbezogene Ermittlungen, Steuerstrafverfahren sowie Vorwürfe mit Chats, Accounts, Cloud- oder Zahlungsdaten.
Das Anwaltsteam
Rechtsanwalt Markus Chilcott ist Inhaber der Kanzlei in Schleswig. Je nach Umfang und Schwerpunkt kann das Mandat durch weitere Mitglieder des Anwaltsteams unterstützt werden.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsanwältin
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Häufige erste Fragen
Diese Hinweise geben eine erste Orientierung. Eine belastbare Einschätzung setzt die Prüfung Ihres konkreten Verfahrens voraus.
Als beschuldigte Person müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Nach Akteneinsicht lässt sich entscheiden, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.
Die Kanzlei ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Die Angabe bedeutet nicht, dass zu jedem Zeitpunkt sofort eine bestimmte Rechtsanwältin oder ein bestimmter Rechtsanwalt persönlich verbunden werden kann.
Sie umfasst eine kurze erste Orientierung zu einem strafrechtlichen Sachverhalt anhand der zunächst geschilderten Eckdaten, insbesondere Tatvorwurf, Verfahrensstand und bekannte Fristen. Sie umfasst keine vollständige rechtliche Prüfung, keine Akteneinsicht, kein schriftliches Gutachten und keine abschließende Verteidigungsberatung. Ein Mandatsverhältnis kommt dadurch noch nicht zustande.
Hilfreich sind der Tatvorwurf, ein Aktenzeichen, die zuständige Behörde sowie bekannte Termine und Fristen. Für eine erste Einordnung reichen wenige Eckdaten. Senden Sie sensible Unterlagen erst nach Abstimmung über einen geeigneten Übermittlungsweg.
In dringenden Strafsachen wird eine kurzfristige erste Abstimmung ermöglicht – telefonisch, per Video oder nach Vereinbarung persönlich. Teilen Sie laufende Fristen, eine bevorstehende Vernehmung oder eine Haftlage direkt mit.
Die Kosten hängen vom Verfahrensstand, dem Tatvorwurf und dem voraussichtlichen Umfang ab. Im ersten Gespräch wird das mögliche Vergütungsmodell eingeordnet. Auch eine Pflichtverteidigung oder Ratenzahlung kann im Einzelfall in Betracht kommen.
Jetzt handeln
Schildern Sie im ersten Telefonat nur die wichtigsten Eckdaten: Tatvorwurf, Verfahrensstand, Aktenzeichen und bekannte Fristen.
04621 944 8680kanzlei@rechtsanwalt-chilcott.de